Laut den Informationen, die TurboSeguros in seinem Blog über LKW-Versicherungen veröffentlicht hat, ist der Abschluss einer Güterversicherung zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis jedoch eine unverzichtbare Voraussetzung für einen Transporteur, um seine Tätigkeit ausüben zu können. Der grundlegende Grund findet sich im Gesetz 15/2009 über den Landfrachtvertrag, das in Artikel 47 festlegt, dass der Transporteur (oder „Frachtführer“) für den Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung der Ladung von deren Empfang bis zur Lieferung verantwortlich ist. Diese gesetzliche Haftung, die sogar Verzögerungsschäden einschließt, trifft direkt den LKW-Fahrer, was es unerlässlich macht, einen Schutz zu haben, der diese Eventualitäten abdeckt.
Das Gesetz verpflichtet den Transporteur zwar zur Haftung, legt aber auch zugunsten des Transporteurs Höchstentschädigungsgrenzen fest. Wie in Artikel 57 des Gesetzes 15/2009 erläutert, übersteigt im nationalen Transport die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung etwa 6 Euro pro Kilogramm nicht, eine Berechnung, die auf dem IPREM (einem öffentlichen Referenzindikator für Einkommen) basiert. Bei Verspätung darf die Höchstentschädigung den Transportpreis nicht überschreiten. Das Problem, wie TurboSeguros betont, ist, dass diese gesetzlichen Beträge selten den tatsächlichen Wert hochwertiger Güter decken, was den Endkunden ungeschützt lässt und folglich vom Transporteur eine Versicherung verlangt, die diese Lücke schließt.
Genau diese Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Entschädigung und dem tatsächlichen Wert der Ladung ist einer der wichtigsten Gründe für den Abschluss einer Güterversicherung. Viele Versender, die sich dieser Grenze bewusst sind, schließen in ihre Verträge die Verpflichtung ein, dass der Transporteur eine Police abschließt, die den vollen Warenwert abdeckt. Daher kann die Nichtverfügbarkeit dieser Versicherung, wie die Quelle erläutert, direkt zum Verlust von Kunden und Aufträgen führen, was eine freiwillige Deckung in eine de facto kommerzielle Voraussetzung verwandelt, um wettbewerbsfähig zu sein und Vertrauen zu generieren.
Der Abschluss dieser Versicherung ist flexibel und kann vom Transporteur selbst, vom Eigentümer der Ware oder sogar von einem Vermittler abgeschlossen werden. Laut TurboSeguros können die Policen an verschiedene Bedürfnisse angepasst werden, von Jahresversicherungen, die auf der Grundlage des Unternehmensumsatzes berechnet werden, bis hin zu Einzelreiseversicherungen für einen bestimmten Auftrag. Darüber hinaus gibt es spezifische Deckungen wie die LOTT/LCTTM-Versicherung für den nationalen Transport, die die gesetzliche Haftung von ca. 6 €/kg abdeckt, oder die CMR-Versicherung für internationale Transporte, die die Deckung gemäß dem internationalen Übereinkommen auf ca. 10 €/kg erhöht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Güterversicherung als eine „notwendige, wenn auch nicht obligatorische“ Police erweist. Die gesetzliche Haftung, die das Gesetz 15/2009 dem Transporteur auferlegt, verbunden mit den Forderungen der Kunden nach einem echten Schutz für den Wert ihrer Ladung, macht sie zu einem fast unverzichtbaren Element für jedes Transportunternehmen. Wie TurboSeguros empfiehlt, ist es am ratsamsten, spezialisierten Rat einzuholen, um eine maßgeschneiderte Police abzuschließen, die sowohl das Geschäft des Transporteurs vor hohen Entschädigungszahlungen als auch die Beziehung zu seinen Kunden schützt.
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