Die Verordnung von 2025: Das Neue Zeitalter der Intelligenten Wegfahrtschreiber

by Marisela Presa

Ab dem 1. Oktober 2025 tritt in Spanien die neue Norm UNE 66102:2025 in Kraft, die die Anforderungen an die Technischen Zentren für Fahrtschreiber festlegt.

Dieses Update ist entscheidend, da es die Verfahren dieser autorisierten Werkstätten an die Technologie der neuen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation anpasst und sicherstellt, dass Installationen, Überprüfungen und Reparaturen mit höchster Präzision und Gründlichkeit durchgeführt werden.

Die Einhaltung dieser Norm basiert auf einem strengeren und detaillierteren regulatorischen Rahmen. UNE 66102:2025 verstärkt die Schulungsanforderungen für das technische Personal erheblich, das für die Arbeit mit den komplexen Systemen der intelligenten Fahrtenschreiber qualifiziert sein muss.

Sie verlangt auch eine digitalisierte und viel strengere Rückverfolgbarkeit aller an den Fahrtenschreibern durchgeführten Eingriffe, von der Kalibrierung bis zur Reparatur, und aktualisiert das Modell des technischen Maßnahmenberichts, um ihn umfassender zu gestalten.

Eine wichtige Neuheit ist die Verpflichtung, dass die Zertifikate der technischen Zentren in der internationalen Datenbank CERTSEARCH veröffentlicht werden müssen, was die Transparenz und Zugänglichkeit der Informationen für die Behörden gewährleistet.

Für Fahrer und Transportunternehmen ist das bedeutendste Update nicht direkt die UNE-Norm, sondern die Verpflichtung, dass ihre Fahrzeuge bis zu den festgelegten Terminen mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgestattet sein müssen.

Wenn ein für den internationalen Transport bestimmtes Fahrzeug mit einem analogen oder nicht intelligenten digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet ist, bestand die Verpflichtung, ihn durch das neue Modell zu ersetzen, ab dem 31. Dezember 2024, obwohl die Europäische Union eine sanktionsfreie Sensibilisierungsphase bis zum 28. Februar 2025 festlegte.

Für internationale Transportfahrzeuge, die bereits einen intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Generation hatten, wurde die Frist für den Austausch bis zum 21. August 2025 verlängert.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen zieht schwerwiegende Geldstrafen nach sich. Beispielsweise kann das Fehlen des obligatorischen installierten intelligenten digitalen Fahrtenschreibers zu einer Geldbuße von 2.001 Euro führen, zusätzlich zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs.

Ebenso wird die Nichtmitführung der Fahrerkarte oder der Aktivitätsaufzeichnungen (in gedruckter Form oder auf Aufzeichnungsblättern) der letzten 56 Tage, wenn dies vorgeschrieben ist, mit einer Geldbuße von 1.001 Euro bestraft. Diese Verstöße können für Unternehmen des öffentlichen Verkehrs auch den Verlust der Zuverlässigkeit zur Folge haben.

Zusammenfassend stellt die im Jahr 2025 umgesetzte Verordnung einen entscheidenden Schritt hin zu einem sichereren, transparenteren und technologisch fortschrittlicheren Straßenverkehr dar. Sowohl die Anpassung der technischen Zentren an die neue Norm UNE 66102:2025 als auch die Erneuerung der Fahrtenschreiber in den Flotten sind unerlässlich, um die europäische Gesetzgebung einzuhalten, kostspielige Sanktionen zu vermeiden und, was am wichtigsten ist, weiterhin die Integrität der Fahrer und anderer Verkehrsteilnehmer zu schützen.

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